Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Digitale Barrierefreiheit wird 2025 zur PFLICHT!

Die digitale Welt steht vor einem entscheidenden Wendepunkt. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft – und viele Unternehmen sind noch nicht vorbereitet. Dabei betrifft das Gesetz zentrale Bereiche des digitalen Alltags: Websites, Apps, E-Commerce und mehr. Eine aktuelle Studie zeigt: 99% der deutschen Onlineshops erfüllen die BFSG-Anforderungen noch nicht. Was genau auf Sie zukommt, wie Sie rechtzeitig handeln und welche Chancen sich daraus ergeben, lesen Sie hier.

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, den European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und älteren Personen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Doch was bedeutet das BFSG für mein Unternehmen? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen und bis wann?

Wer muss das BFSG umsetzen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich an alle Hersteller, Händler und Dienstleister, die Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten. Ab Juni 2025 müssen diese Unternehmen die gesetzliche Barrierefreiheit umsetzen. Dies betrifft Technologiehersteller von Computern, Smartphones oder Smart-TVs ebenso wie Betreiber von Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Ticketautomaten.

Auch digitale Dienstleister wie E-Commerce-Plattformen, Online-Banking und Telekommunikationsdienste fallen unter das Gesetz, genauso wie Verlage mit E-Books und deren Lesesoftware. Eine wichtige Ausnahme bilden Kleinstunternehmen: Wenn Sie weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro verzeichnen, sind Sie von den BFSG-Anforderungen ausgenommen.

BFSG Anforderungen für digitale Produkte

Das Barrierefreiheit Gesetz Deutschland basiert technisch auf der Europäischen Norm EN 301 549. Für Webinhalte bedeutet dies konkret die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Richtlinien legen fest, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, um für alle Menschen zugänglich zu sein.

Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung

Um die digitale Barrierefreiheit gemäß BFSG zu gewährleisten, müssen Sie verschiedene Aspekte berücksichtigen. Die visuelle Zugänglichkeit steht dabei im Vordergrund: Ihre digitalen Angebote benötigen aussagekräftige Alternativtexte für alle Bilder, damit Screenreader-Nutzer den Inhalt erfassen können. Ebenso wichtig sind ausreichende Farbkontraste von mindestens 4,5:1, die sicherstellen, dass auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Texte gut lesen können. Ihre Inhalte sollten zudem mit skalierbaren Schriftgrößen funktionieren, ohne dass Informationen verloren gehen.

Die Bedienbarkeit ist ein weiterer Schlüsselaspekt der gesetzlichen Anforderungen. Stellen Sie sicher, dass Ihre digitalen Produkte vollständig per Tastatur bedienbar sind – viele Menschen mit motorischen Einschränkungen können keine Maus verwenden. Bieten Sie ausreichend Zeit für Interaktionen, damit Nutzer nicht unter Zeitdruck geraten, und verzichten Sie auf blinkende Elemente, die Anfälle auslösen könnten.

Die Verständlichkeit Ihrer digitalen Angebote wird durch eine klare Navigation und durchdachte Seitenstruktur gefördert. Formularfelder müssen eindeutig beschriftet sein, und die Bedienung sollte auf allen Seiten konsistent erfolgen. Eine aktuelle Marktanalyse zeigt, dass genau in diesen Bereichen die meisten Mängel auftreten: fehlende Seitenstruktur, unzureichende Kontraste, nicht beschriftete Links und Bilder ohne Alternativtexte sind die häufigsten Barrieren, die Nutzer mit Behinderungen ausschließen.

So werden Sie rechtzeitig BFSG-konform

So wird man BFSG konform in 2025

Die Frage „Wie erfülle ich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?“ beschäftigt viele Unternehmen. Ein strukturierter Ansatz beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme. Führen Sie ein BFSG Audit durch, um den aktuellen Stand Ihrer digitalen Angebote zu ermitteln und identifizieren Sie Schwachstellen.

Der nächste Schritt ist die Integration in Entwicklungsprozesse. Implementieren Sie barrierefreies Design von Anfang an in Ihre Produktentwicklung. So sparen Sie Kosten für nachträgliche Anpassungen und schaffen nachhaltige Barrierefreiheit.

Die Schulung der Mitarbeiter ist ebenfalls entscheidend. Sorgen Sie für Bewusstsein und Know-how zur Barrierefreiheit im Unternehmen. Nur geschulte Teams können die BFSG Anforderungen für digitale Produkte umsetzen und langfristig erfüllen.

Regelmäßige Tests mit Menschen mit Behinderungen helfen Ihnen sicherzustellen, dass Ihre Angebote wirklich barrierefrei sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dokumentieren Sie zudem alle Ihre Bemühungen – diese Dokumentation kann im Fall von behördlichen Überprüfungen entscheidend sein.

Muss mein Onlineshop barrierefrei sein?

Die klare Antwort lautet: Ja, wenn Sie kein Kleinstunternehmen sind. Das BFSG bezieht explizit E-Commerce-Plattformen und Online-Shops in seinen Geltungsbereich ein. Das bedeutet, dass Ihr Onlineshop ab dem 28. Juni 2025 die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen muss.

Für Onlineshops gelten besondere Herausforderungen: Der gesamte Kaufprozess muss barrierefrei gestaltet sein – von der Produktsuche über die Produktbeschreibungen bis hin zum Checkout-Prozess. Achten Sie besonders auf barrierefreie Formulare, klare Fehlermeldungen und alternative Zugänge zu visuellen Produktinformationen.

Die Investition in einen barrierefreien Onlineshop zahlt sich aus: Sie erschließen neue Kundengruppen und verbessern gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle Besucher. Studien zeigen, dass barrierefreie Online-Shops höhere Konversionsraten und eine stärkere Kundenbindung aufweisen.

Fristen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Das neue BFSG sieht klare Fristen vor. Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neu auf den Markt gebrachten Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen erfüllen. Für bereits im Verkehr befindliche Produkte gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030, sodass Unternehmen Zeit haben, auch ältere Angebote anzupassen.

Die Barrierefreiheit 2025 wird durch behördliche Kontrollen überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber, was weitere Kosten verursachen kann. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist daher nicht nur aus ethischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll.

Was bedeutet das BFSG für mein Unternehmen?

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bringt Ihrem Unternehmen mehrere strategische Vorteile:

  • Erweiterte Zielgruppe: Durch barrierefreie Angebote erreichen Sie mehr Menschen und erschließen neue Marktsegmente. In Deutschland leben etwa 13 Millionen Menschen mit einer Behinderung – eine bedeutende Kundengruppe mit Kaufkraft.
  • Bessere Nutzererfahrung: Barrierefreiheit verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle Kunden und stärkt die Kundenbindung. Klare Strukturen, gute Kontraste und intuitive Bedienung kommen allen Nutzern zugute.
  • Rechtssicherheit: Die Einhaltung des BFSG schützt vor Bußgeldern und rechtlichen Auseinandersetzungen. Mit einer proaktiven Umsetzung vermeiden Sie teure Nachbesserungen und mögliche Reputationsschäden.
  • Positives Image: Inklusive Angebote stärken die Reputation Ihres Unternehmens und schaffen Wettbewerbsvorteile. Gesellschaftliche Verantwortung wird von Kunden zunehmend honoriert und kann ein wichtiges Differenzierungsmerkmal sein.

Wussten Sie schon? Barrierefreie Websites haben durchschnittlich eine um 35% höhere Verweildauer und eine um 23% niedrigere Absprungrate als nicht-barrierefreie Seiten.

Die BFSG-Ausnahmen betreffen nur Kleinstunternehmen – alle anderen sollten die gesetzlichen Änderungen 2025 ernst nehmen und frühzeitig handeln, um sowohl rechtliche Risiken zu vermeiden als auch von den positiven Effekten zu profitieren.

Jetzt handeln und Vorsprung sichern

Die Zeit bis zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 sollten Unternehmen aktiv nutzen. Der Zeitrahmen mag großzügig erscheinen, doch grundlegende Änderungen an bestehenden digitalen Produkten benötigen Zeit für Planung, Umsetzung und Testing.

Wer frühzeitig mit der Umsetzung beginnt, vermeidet Hektik und kann die Barrierefreiheit im Unternehmen strategisch und kostenbewusst implementieren. Zudem bietet der frühe Start die Möglichkeit, von den positiven Effekten barrierefreier Angebote schon vor dem Stichtag zu profitieren. BrandSimpli unterstützt Sie dabei mit praxisnaher Digitalberatung und digitaler Umsetzungskompetenz.