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Neuer Datenschutzrahmen: Was das für Google Analytics 4 bedeutet

Erst vor wenigen Tagen gab es in Schweden erste Urteile gegen Unternehmen, die Google Analytics als Tracking-Tool zu Marketingzwecken nutzten. Aufgrund der möglichen Strafen war die Unsicherheit auch in anderen Ländern groß. Immerhin hat die schwedische Datenschutzbehörde öffentlich dazu aufgerufen, GA4 nicht weiter zu nutzen. Der neue Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA soll nun für Entspannung sorgen.

USA erhöht den Datenschutz

Der Datenschutz genießt in der EU einen hohen Stellenwert. Was für Privatpersonen durchaus von Vorteil ist, gestaltet sich für Unternehmen oft schwierig. Denn auch auf Webseite-Betreiber hat die DSGVO maßgeblichen Einfluss. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie personenbezogene Daten nur unter der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sammeln, analysieren und nutzen. Zu den Daten, die unter die DSGVO fallen, gehören neben persönlichen Daten und E-Mail-Adressen selbst die IP-Adressen der Website-Besucher. Bereits seit Längerem hat die Nutzung von Google Analytics für Aufsehen innerhalb der EU gesorgt. Denn grundsätzlich war es nicht erlaubt, Daten in ein Land zu transferieren, dessen Datenschutzbestimmungen nicht jenen der EU entsprechen. Auf dieser Faktenlage beruhten auch die jüngsten Urteile in Schweden. Wie nun aktuell wurde, haben sich die Europäische Union und die USA auf einen neuen Datenschutzrahmen geeinigt. Maßnahmen müssen hierbei vor allem in den Vereinigten Staaten ergriffen werden. Denn das Schutzniveau muss für Daten auf Europa erhöht werden. Zur Problematik rund um GA 4 hatte sogar EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Stellung genommen.

„Der neue Datenschutzrahmen EU-USA wird einen sicheren Datenverkehr für die Europäerinnen und Europäer gewährleisten und den Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks Rechtssicherheit bieten.“

Google und Co. in der Pflicht

Auswirkungen hat der neu beschlossene Datenschutzrahmen vor allem für Google und Co. Alle US-Unternehmen müssen künftig personenbezogene Daten löschen, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Auch bei der Weitergabe der Daten aus der EU muss dies gewährleistet sein. Google Analytics 4 kann somit weiterhin oder eben wieder für Analysezwecke genutzt werden. Verlagert wird vor allem das Risiko von Strafen. Denn europäische Unternehmen können bis auf Weiteres nicht dafür belangt werden, mit GA 4 zu arbeiten. Kommt es zu Datenschutzverletzungen, muss sich künftig Google selbst dafür verantworten.