Spielt die Barrierefreiheit einer Webseite eigentlich eine Rolle beim Google-Ranking? Laut dem Suchmaschinen-Riesen ist dies nicht der Fall – zumindest nicht direkt. Indirekt spielt die Barrierefreiheit bei SEO-Maßnahmen durchaus eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt auch deswegen, weil 2025 ein Gesetz in Kraft tritt, dass viele deutsche Website-Betreiber zum Handeln zwingen wird.
Was ist die Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Websites und Anwendungen für Menschen mit und ohne Behinderungen maximal nutzbar gemacht werden. Die Inhalte sollen unabhängig von Behinderung, Alter oder technischem Kenntnisstand aufgerufen werden können. Die Barrierefreiheit im Web kann dabei so einfache Designüberlegungen umfassen wie die Verwendung größerer Schriftarten und klarer Texte oder die Nutzung von Untertiteln für Multimedia-Inhalte. Einige Internetauftritte müssen sogar per Gesetz barrierefrei zugänglich sein. Bereits seit 2018 müssen öffentlichen Stellen innerhalb der EU alle digitalen Inhalte barrierefrei zur Verfügung stellen.
Für Google-Rankingfaktor (noch) nicht relevant
Derzeit spielt die Barrierefreiheit einer Webseite noch keine Rolle in Hinsicht auf das Google-Ranking. Nichtsdestotrotz wird bereits jetzt in immer mehr SEO-Konzepten auch der Bereich der Barrierefreiheit berücksichtigt. Warum das so ist, lässt sich einfach erklären. Google könnte sich jederzeit dazu entscheiden, Barrierefreiheit als Rankingfaktor zu berücksichtigen. Wer bereits von Beginn an diese Fleißaufgabe erledigt, auf den wartet bei einer möglichen Umstellung des Algorithmus keine Herkulesaufgabe.
Das Thema der Inklusion ist natürlich nach wie vor von großer Bedeutung und könnte auch im digitalen Raum durch weitere Gesetze verschärft werden. Was bereits jetzt für 2025 fixiert wurde, zeigen wir Ihnen noch im weiteren Verlauf des Artikels. Bereits im März 2022 wurde von Google angedeutet, dass Accessibility zum Ranking-Faktor werden würde. Indirekt sei er das bereits. Denn schwer nutzbare Websites wirken sich negativ auf die Verweildauer und die Rückkehr der Nutzer aus.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt 2025
2021 wurde im Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen. Dieses weitet die Pflicht zur Barrierefreiheit im digitalen Raum aus und betrifft dann nicht mehr nur öffentliche Einrichtungen und Behörden. Das Gesetz sieht vor, dass auch Produkte und Dienstleistungen für alle Personen zugänglich werden. Heißt, dass spätestens mit 2025 die Betreiber von Online-Shops ihre Website optimieren müssen. Nun ja, nicht ganz. Denn rückwirkend kann das Gesetz nicht greifen. Erst Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 im Internet angeboten werden, müssen für Verbraucher uneingeschränkt zugänglich sein.